Wohn- und Tagesförderstätte Haus Sonne - Wohnen

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Wohnen

Die Wohnstätte im Haus Sonne ist eine Wohnmöglichkeit für Menschen mit Mehrfachbehinderung, also für körperlich- und geistig behinderte Menschen.
Aufgrund der Größe und der sehr hellen und freundlichen Architektur, ist die Atmosphäre in der Wohnstätte sehr freundlich und familiär.
Die Heimbewohner sollen die Wohnstätte als ihr Zuhause ansehen, in dem sie begleitet werden, sich wohl und angenommen fühlen und ihren individuellen Möglichkeiten Rechnung getragen wird.

Wohlfühlprogramm für die Damen
Wohlfühlprogramm für die Damen
Foto: Pfund

Platzzahl:

In der Wohnstätte können 11 Menschen mit Behinderung dauerhaft und eine Person zur Kurzzeitbetreuung aufgenommen werden.

Belegung:

Derzeit ist die Wohnstätte voll belegt. Aufnahmemöglichkeiten gibt es in der Kurzzeitbetreuung.

Einrichtung:

Die Wohnstätte verfügt über 7 Einzelzimmer und 2 Doppelzimmer und ist im Obergeschoss des Gebäudes eingerichtet. Das Haus ist mit einem Aufzug ausgestattet.
Alle Zimmer sind für Rollstuhlfahrer geeignet und mit speziellen Pflegebetten ausgestattet.
Die Doppelzimmer sind mit eigener Nasszelle, also mit behindertengerechter Dusche, WC und Waschbecken ausgestattet.
Die Einzelzimmer sind zum Teil mit Waschbecken ausgestattet.
Das Zimmer zur Kurzzeitbetreuung ist mit WC und Waschbecken ausgestattet.
Zur optimalen Pflege der Bewohner stehen zusätzlich zwei behindertengerechte Bäder mit Hubbadewanne, Dusche, WC und Waschbecken zur Verfügung.

Die Bewohner achten auf ein gepflegtes Äußeres
Die Bewohner achten auf ein gepflegtes Äußeres
Foto: Pfund

Die Zimmer sind durch die Einrichtung vormöbliert und werden unter Beteiligung der Bewohner bzw. deren Angehörigen individuell eingerichtet. Alle Zimmer verfügen über einen Telefonanschluss, einen Anschluss für Kabelfernsehen und sind mit einer speziellen Notrufeinrichtung ausgestattet.

Im Haus stehen mehrere Gemeinschaftsräume zur Verfügung:

  • auf dem Stockwerk der Wohnstätte ist ein großer Gemeinschaftsraum mit Musikanlage und Fernseher eingerichtet. Angrenzend an den Gemeinschaftsraum ist eine behindertengerechte Küche eingerichtet.
  • Eine spezieller Snoezelraum ermöglicht eine andere Form der Reizaufnahme und bietet für Menschen mit Behinderung gleichzeitig eine gute Möglichkeit der Entspannung.
  • Mehrere Therapieräume bieten Raum für sportliche Aktivitäten und für Krankengymnastik, Ergotherapie und sonstige Therapien für die Bewohner. Zur therapeutischen Betreuung kommen Therapeuten von außerhalb in die Wohnstätte.


Personal und Betreuung:

Zur Betreuung der Bewohner stehen pro Schicht mindestens zwei, in der Regel drei Mitarbeiter/-innen zur Verfügung. Der Mitarbeiterkreis setzt sich zusammen aus Heilerziehungspflegern, Erziehern, Krankenschwestern und Altenpfleger sowie weiteren Berufsgruppen, die speziell für die Betreuung behinderter Menschen qualifiziert sind.

In der Nacht ist eine Nachtwache in der Wohnstätte anwesend, die durch einen klar organisierten Bereitschaftsdienst bei Bedarf unterstützt wird.
Ziel der Betreuung ist es, den Bewohnern ein Zuhause zu schaffen, das mit einer Familie vergleichbar ist. Um dieses Ziel zu erreichen werden viele Aktivitäten mit den Bewohnern durchgeführt, die zur Stärkung der Gemeinschaft dienen, aber auch die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Das Feiern von Festen (z.B. Geburtstage, Ostern, St. Martin,.) aber auch längere Freizeiten mit den Bewohnern sind hierfür nur zwei Beispiele.
Zur Verfügung stehende Spezialfahrzeuge ermöglichen eine Vielzahl von Unternehmungen mit den Bewohnern.



Betreuungszeiten:

Von Montag bis Freitag gehen die Bewohner in der Zeit von ca. 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr in eine andere Einrichtung. Meistens ist dies die hauseigene Tagesförderstätte oder die Werkstatt für behinderte Menschen. An den übrigen Zeiten des Tages werden die Bewohner in der Wohnstätte betreut.
Im Krankheitsfall, an Wochenenden oder in Urlaubszeiten findet die Betreuung an 24 Stunden in der Wohnstätte statt.

Finanzierung der Betreuung:

In der Regel wird der Aufenthalt in der Wohnstätte über die gesetzlich geregelte Eingliederungshilfe finanziert. Dabei übernehmen die zuständigen Sozialämter die Kosten für die Betreuung.