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Kurzzeitbetreuung
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In den Räumlichkeiten der Wohnstätte ist ein Zimmer zur kurzzeitigen Aufnahme von Menschen mit Behinderung eingerichtet. Nach vorheriger Terminierung und Absprache kann hier eine Betreuung an Tagen, Wochenenden oder Wochen erfolgen. Das Zimmer ist mit einem speziellen Pflegebett und mit eigenem WC/ Waschbecken ausgestattet und ist so auch geeignet schwerstbehinderte
Menschen aufzunehmen. Die Betreuung des Kurzzeit-Bewohners erfolgt durch das Team der Wohnstätte. Für die Dauer des Aufenthaltes ist der Bewohner
in die Gemeinschaft der Wohnstätte integriert, und nimmt an allen Aktivitäten der Wohnstätte teil.
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| Urlaub im Haus Sonne |
| Foto: Pfund |
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Wenn eine Pflegestufe gemäß Pflegeversicherungsgesetz vorliegt, kann die Finanzierung über die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege
erfolgen.
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Das zuständige Sozialamt übernimmt, im Rahmen der gesetzlich geregelten Eingliederungshilfe, zusätzlich Kosten für die Kurzzeitbetreuung.
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Nähere Informationen zur Wohnstätte entnehmen Sie bitte den Darstellungen zu Wohnen.
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